Über diesen Änderungsantrag wurde der Antragsteller informiert. Der Antragsteller beabsichtigt, diesem zuzustimmen.
Der eingefügte Teil wurde aus der Begründung in den Antragstext hochgezogen. Aus der Begründung entfällt außerdem der Satz „Das oft zitierte Bild der wohlhabenden Ärztinnenwitwe entspricht nicht der Realität, wird aber weiterhin häufig in der Diskussion aufgeworfen.“
Antrag: | Abschaffung der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente |
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Antragsteller*in: | Antragskommission |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.10.2024, 13:15 |
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