A3: Festlegung eines Mindestalters für die KDFB-Mitgliedschaft
Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung 2024 |
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Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(15.10.2024) |
Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung 2024 |
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Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(15.10.2024) Version 2 |
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Die AG Mindestalter wird bis zur Bundesdelegiertenversammlung 2026 verlängert.
Alle Diözesanverbände verpflichten sich, in ihren Diözesanverbänden unter
Einbeziehung der Zweigvereine zum Thema „Mindestalter für eine Mitgliedschaft im
KDFB“ zu beraten. Dazu stellt die AG auf Basis ihres Berichtes und der
Beratungen bei der Bundesdelegiertenversammlung 2024 bis zum 31.12.2024 ein
Diskussionspapier zur Verfügung. Rückmeldungen sollen bis zum 31.01.2026 an die
AG Mindestalter geschickt werden.
Zwischenberichte erfolgen bei der BDV 2025 sowie beim BAS 2026. Die AG
entwickelt unter Berücksichtigung der Rückmeldungen eine verbindliche Ordnung
zur Aufnahme von und zum Umgang mit minderjährigen Mitgliedern im Verband für
die Bundesdelegiertenversammlung 2026.
In den KDFB-Satzungen heißt es „Mitglied des Katholischen Deutschen Frauenbundes kann jede Frau werden.“ Allerdings ist nicht definiert, ab welchem Alter „Frau“ verstanden wird. Nach Beauftragung durch den Bundesausschuss 2024 hat die AG Mindestalter diese Fragestellung geprüft. Sie legt der Bundesdelegiertenversammlung 2024 einen Bericht vor und bittet um Verlängerung ihrer Beauftragung, um das komplexe Thema ausführlich im Verband diskutieren zu können.
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