A6: Anpassung des BDV-Beschlusses "Verbindliche Passagen für KDFB-Satzungen" - Wiederwahl Zweigvereinsvorstand
Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung 2024 |
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Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(15.10.2024) |
Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung 2024 |
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Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(15.10.2024) Version 2 |
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Die Bundesdelegiertenversammlung 2022 hat mit dem Beschluss „Verbindliche
Passagen für KDFB-Satzungen“ eine Basis für KDFB-Satzungen aller Ebenen gelegt.
Zur Wiederwahl in den Zweigvereinsvorstand wird folgende Änderung beschlossen:
Bisherige Regelung:
(…) Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt, eine zweimalige Wiederwahl ist
zulässig. Eine Nachwahl zählt nicht zur Wiederwahl. Für den Zweigverein ist
alternativ möglich: Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Eine fünfmalige
Wiederwahl ist zulässig. Eine Nachwahl zählt nicht zur Wiederwahl. In
begründeten Fällen kann erst nach Genehmigung durch die nächsthöhere Ebene
(Diözesanverband/-verbund, Landesverband oder Bundesverband) in Ausnahmefällen
eine weitere Wiederwahl ermöglicht werden.
Neue Regelung:
(…) Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt, eine zweimalige Wiederwahl ist
zulässig. Eine Nachwahl zählt nicht zur Wiederwahl. Für den Zweigverein ist
alternativ möglich: Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Eine fünfmalige
Wiederwahl ist zulässig. Eine Nachwahl zählt nicht zur Wiederwahl. In
begründeten Fällen ist eine weitere Amtszeit möglich.
Der Bundesvorstand hat die Rückmeldung erhalten, dass die zunächst beschlossene Regelung in der Umsetzung zu großen Problemen vor Ort führt. Der Diözesanverband Passau hat zu dem Thema intensiv mit Zweigvereinen beraten und hat den Bundesvorstand um Anpassung des Beschlusses gebeten. Für eine weitere Wiederwahl ist auch zukünftig eine Begründung notwendig, jedoch keine Genehmigung durch die nächsthöhere Ebene.
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